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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - L 4 R 320/23 B   

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https://dejure.org/2023,46161
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - L 4 R 320/23 B (https://dejure.org/2023,46161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.2023 - L 4 R 320/23 B (https://dejure.org/2023,46161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - L 4 R 320/23 B (https://dejure.org/2023,46161)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 240/08

    Aufhebung der Rechtsanwaltsbeiordnung: Vertrauensverlust durch negative

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - L 4 R 320/23
    Voraussetzung eines wichtigen Grundes ist, dass konkrete Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt (vgl. Bundesgerichtshof , Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZR 240/08 -, juris, Rn. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2023 - L 13 AS 281/22
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - L 4 R 320/23
    Auch unter Berücksichtigung, dass nicht jede Differenz mit dem Mandanten ausreichend ist und der Anwalt in gewissem Umfang sogar unsachliche Kritik des Mandanten hinnehmen muss (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.01.2023 - L 13 AS 281/22 B -, juris, Rn. 5) zeigen die darin ausführlich vorgebrachten Vorwürfe fehlerhaften und sogar strafrechtlich relevanten Verhaltens sowie die Androhung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, strafrechtlichen und berufsrechtlichen Schritten, dass ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten nicht mehr möglich ist.
  • BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 22/19 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 42/19 B v. 04.02.2021

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - L 4 R 320/23
    Offenbleiben kann, ob dem Kläger - sollte er dies beantragen - angesichts des zerstörten Vertrauensverhältnisses zu seinen bisher Beigeordneten ein neuer Rechtsanwalt zu seiner Vertretung im Rahmen von PKH beizuordnen ist (vgl. dazu Bundessozialgericht , Beschluss vom 04.02.2021 - B 1 KR 22/19 B -, juris, Rn. 9); ebenso kann die Vergütung von Rechtsanwältin I., die ohnehin in einem separaten Verfahren ohne Beteiligung des Klägers allein durch die Staatskasse erfolgt, hier dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - L 4 SF 249/23
    Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 20.06.2023 (L 4 R 320/23 B) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger wendet sich gegen den Senatsbeschluss vom 20.06.2023 (L 4 R 320/23 B), mit dem seine Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Aachen vom 21.02.2023 zurückgewiesen wurde.

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